Wir bestätigen: Die unberechtigte Verwendung eines Diplomtitels ist nicht nur wettbewerbsrechtlich sondern auch strafrechtlich relevant. Wenn Sie nicht reagieren, erfolgt der gerichtliche Weg der einstweiligen Verfügung sowie im zutreffenden Fall eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Es ist kein Kavaliersdelikt, sich mit falschen Titeln zu schmücken. Sie werden auch kein Mitleid oder Verständnis bei einer Behörde oder einem Gericht erwarten können. Sie schädigen durch falsche Angaben die Gesamtwirtschaft und den Endverbraucher. Falsche Ratgeber, die von Massenabmahnungen sprechen, ersetzen Ihnen die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten nicht. Sie sollten in jedem Fall nur einem zugelassenen Anwalt Glauben schenken, dieser kann Sie vor weiterem Schaden bewahren. Wer Ihnen auch immer einen Rat gibt, kann Ihre Tat nicht ungeschehen machen.