Satzung

Der Bundesverband tritt für Offenheit und Transparenz ein. Aus diesem Grund werden alle unsere Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Selbstverständlich können Sie auch als Nicht-Mitglied unsere Satzung einsehen oder downloaden.

Nur soviel sei vorab gesagt. Der Bundesverband ist ein nicht wirtschaftlich orientierter Berufsverband, unsere Vorstandsmitglieder sind gemäß Satzung zum Ehrenamt verpflichtet.

Dies bedeutet, daß der Vorstand keine Gehälter oder sonstigen Gratifikationen erhält.

Die im Verband tätigen Rechtsanwälte leisten ihre Tätigkeit zum Teil im Ehrenamt und zum Teil auf pauschalen Honorarvereinbarungen.

Unsere Mitarbeiter werden nach BAT angestellt und vergütet.

Diese Bemühungen betreiben wir mit dem Ziel, unsere Verwaltungskosten gering zu halten und ein Maximum an Leistung für unsere Mitglieder zu erbringen.

 

Einige Eckdaten:

Gründungstag des Verbandes war der 12. April 2003
Die Eintragung in das Register beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg erfolgte am 17. November 2003 unter der Nummer VR 22981Nz

Bereits bei der Gründung hatte der Verband mehr als 500 Mitglieder. Jedes Jahr kamen und kommen weitere Mitglieder hinzu.

 

 

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