Plasmologe/in
Aufgrund steigender Nachfrage hat der Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands das Berufsbild des/der Plasmologen/in entwickelt. Die Technologie ist einzigartig und hervorragend dazu geeignet die Gewinnspannen der Kosmetiker und Kosmetikerinnen nachhaltig zu verbessern. In Zusammenarbeit mit einem renomierten Versicherungsunternehmen ist dieser Berufszweig nun auch in der Haftpflicht versicherbar.
Mit der Ausbildung zum/zur gesetzlich geschützten Plasmologen/in ist das Tragen des exklusiven Titels verbunden.
Die Ausbildung kann nun in allen Landesschulen des Bundesverbandes absolviert werden. Die Ausbildungskosten liegen bei Euro 1.490,00. Die Ausbildung ist gemäß BSO2011 und BSO2079, dem Deutschen Hygiene Siegel zertifiziert und anerkannt.
Es gibt in Deutschland keine andere Ausbildung im Bereich Plasmatechnologie, die gemäß BSO2011 und BSO2079 anerkannt ist und so die Voraussetzugen für den Beruf des/der Plasmologen/in erfüllt.
Ihr
Bundesverband Kosmetik
NISV Fachkundenachweis direkt vom Bundesverband
Warum brauche ich diese Fortbildung?
Verordnung
zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NISV)
Mit der am 05. Dezember 2018 veröffentlichten Verordnung (NISV) sind alle Personen die mit bestimmten Geräten auch in der kosmetischen Behandlung arbeiten verpflichtet einen Fachkundenachweis zu erbringen. Genau aus diesem Grund bieten wir, der Bundesverband Kosmetik, diese Fachkundenachweise für unsere Mitglieder und ebenso für alle Nichtmitglieder an.
Wo?
Sie buchen direkt hier: kurse.nisv-bundesverband.de
Viel Erfolg wünscht Ihnen Ihr
Bundesverband Kosmetik
Berufsanpassungsverordnung
Die Verordnung über die Anpassung und Gleichstellung von Berufsbezeichnungen im europäischen Wirtschaftsraum des Bundesverbandes, kurz VAGBB, ist am 26. September 2018 von der ständigen Kommission für Berufsfragen des Bundesverbandes überarbeitet worden. Sie tritt in Kraft mit dem 01. Januar 2019 und eröffnet für viele Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen große Chancen am Markt.
Im Einzelnen wird in dieser Verordnung des Bundesverbandes geregelt, welche Möglichkeiten bestehen, sich die seit einigen Jahren neu bestehenden Berufsbezeichnungen "Verbandskosmetiker/in VFK" und "Verbandsfußpfleger/in VFP" europaweit anerkennen zu lassen. In Verbindung mit dem Anerkennungsverfahren des Bundesverbandes können nun Fußpfleger/innen und Kosmetiker/innen eine zukunftssichere und europaweit ausstellbare Berufsurkunde erhalten.
Mit Beginn des Januar 2019 beginnt die weitere Informationsverteilung von Fachkreisen.
Oktober 2018
Ihr
Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.
Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.
Schön das Sie hier sind und sich für die Arbeit des Bundesverbandes Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. interessieren.
Erfahren Sie alles über die Ausbildung zur Kosmetikerin, die Ausbildung zur Fußpflegerin, Zertifizierungen nach BSO 2011, unsere Schulungspartner und andere wichtige Themen.
Hier finden Sie alle Informationen zu:
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und vieles mehr.
Sollten Sie Fragen haben welche nicht durch unsere Informationen ausreichend beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte gerne direkt an uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.
Heute ist: Tuesday 10 Tue, 2024 14:30:41