Bundesverband Kosmetik

Zertifizierung macht stark - BSO 2011

Begrüßungen, Verleihungen, Seminare, Alltag im Verband

Berufsanpassungsverordnung

Die Verordnung über die Anpassung und Gleichstellung von Berufsbezeichnungen im europäischen Wirtschaftsraum des Bundesverbandes, kurz VAGBB, ist am 26. September 2018 von der ständigen Kommission für Berufsfragen des Bundesverbandes überarbeitet worden. Sie tritt in Kraft mit dem 01. Januar 2019 und eröffnet für viele Kosmetiker/innen und Fußpfleger/innen große Chancen am Markt.

Im Einzelnen wird in dieser Verordnung des Bundesverbandes geregelt, welche Möglichkeiten bestehen, sich die seit einigen Jahren neu bestehenden Berufsbezeichnungen "Verbandskosmetiker/in VFK" und "Verbandsfußpfleger/in VFP" europaweit anerkennen zu lassen. In Verbindung mit dem Anerkennungsverfahren des Bundesverbandes können nun Fußpfleger/innen und Kosmetiker/innen eine zukunftssichere und europaweit ausstellbare Berufsurkunde erhalten.

Mit Beginn des Januar 2019 beginnt die weitere Informationsverteilung von Fachkreisen.


Oktober 2018
Ihr
Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

 

Schön das Sie hier sind und sich für die Arbeit des Bundesverbandes Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. interessieren.

Erfahren Sie alles über die Ausbildung zur Kosmetikerin, die Ausbildung zur Fußpflegerin, Zertifizierungen nach BSO 2011, unsere Schulungspartner und andere wichtige Themen.

 
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und vieles mehr.

Sollten Sie Fragen haben welche nicht durch unsere Informationen ausreichend beantwortet wurden, wenden Sie sich bitte gerne direkt an uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

Ihr Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.

 

 

 

Heute ist: Friday 9 Fri, 2025 08:06:28

            

 

Die Initiative “Geh’ Deinen Weg” der Deutschlandstiftung Integration zielt auf die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für das Thema Integration. Sie bringt Menschen, Unternehmen und Organisationen zusammen, die gemeinsam zum Ziel haben, die Vielfalt und Integration in Deutschland zu fördern. Toleranz, gegenseitiger Respekt und die vielfältigen Chancen die Deutschland bietet, sollen die Basis für das friedliche Zusammenleben in unserem Land bilden.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gab als Schirmherrin der Stiftung gemeinsam mit Staatsministerin Maria Böhmer, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball und Vorstandsvorsitzender der Deutschlandstiftung Integration Wolfgang Fürstner den Startschuss für die Aktion.

Als Bundesverband Kosmetik vertreten wir eine Branche, die seit jeher Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigt sowie als Unternehmer beheimatet. Für uns sind die Ziele der Deutschlandstiftung Integration so stark und aussagekräftig, dass wir das Projekt GEH DEINEN WEG mit ganzem Herzen unterstützen.

Ausbildungen an unseren teilnehmenden Landesschulen werden mit 30 % der Schulgebühren durch den Bundesverband gefördert, sofern den Anforderungen der Deutschlandstiftung Integration entsprochen wird. Unser Leitsatz: ein Land - ein Team - ein Verband steht über all unseren Bemühungen, Menschen jeden Alters zu fördern.

In der Veranstaltung am 20. März 2013 in der Wilhelm-Busch-Realschule, Höfkerstraße 7 in 44149 Dortmund finden Sie uns am Stand 22.

Folgen Sie den Logos im oberen Bereich dieses Beitrags und informieren Sie sich über die wichtige Arbeit der Deutschlandstiftung Integration, die von uns als Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands unterstützt wird.

Ihr
Bundesverband Kosmetik - März 2013

 

--> Verzeichnis der teilnehmenden Landesschulen

 

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Sicheres bezahlen Online!

Der Bundesverband Kosmetik bietet ab sofort für seine Leistungen und die Leistungen seiner Kooperationspartner / Landesschulen / Schulpartner und Dozentenleistungen das sichere Online Zahlverfahren an.

Dies bedeutet: Die Zahlung wird über die Zahlungsserver des Bundesverbandes abgewickelt. Die Zahlung erfolgt bei bestehender Onlineverbindung sofort und wird in Zusammenarbeit mit dem Paypal Verfahren zusätzlich mit Käuferschutz ausgestattet.

Als Kunde profitieren Sie von der Käuferschutzfunktion, Ihr Geld wird erst dann an den Partner ausgezahlt, wenn alle vorher vereinbarten Bedingungen eingehalten wurden.

Als Kooperationspartner profitieren Sie davon, eine sofortige Zahlungsbestätigung zu bekommen ohne selbst teure Zahlungssysteme vorzuhalten.

Für den Kunden ist dieser Service vollständig kostenfrei!

Kooperationspartner zahlen nach Vertragsvereinbarung eine kleine Onlineprovision je Buchung.

Sowohl eine Abwicklung über den Bundesverband, als auch eine vollständig individualisierte Lösung auf Ihrer Webseite ist möglich.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern bei der Einbindung unseres Zahlungssystems.

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Bundesverband Kosmetik

Kooperationsmodelle / Mitgliedschaften

Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Bundesverband sind für alle Ebenen und Betriebsgrößen vorhanden.

Vom Einzelunternehmer über den Dozenten, über den Schulungspartner bis hin zum Hersteller, kann der Bundesverband tatkräftige Unterstützung und Zusammenarbeit anbieten.

Aus der beigelegten Grafik kann im Einzelnen die Struktur der Zusammenarbeit entnommen werden.

 

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staatlich anerkannte Kosmetikerin

Kosmetikerin / staatlich anerkannte Kosmetikerin / staatlich geprüfte Kosmetikerin

 

Aufgrund immer wiederkehrender, uns zahlreich erreichender Anfragen, nehmen wir wie folgt Stellung:

Alle weiblich genannten Berufsbezeichnungen können ebenfalls adäquat als männliche Bezeichnung übersetzt werden.

Welche Fragen erreichen uns:

1. Welche Arten von Ausbildungen zur Kosmetikerin gibt es?

Antwort: Es gibt drei unterschiedliche Arten von Ausbildungen zum Berufsbild Kosmetikerin. Erstens sprechen wir vom dualen Ausbildungssystem, hiermit ist die sogenannte Lehrlingsausbildung gemeint. Die Auszubildende bewirbt sich in einem Gewerbebetrieb (meist Kosmetikstudio oder Friseur) und beginnt dort eine dreijährige Ausbildung. Während der gesamten Zeit wird die Auszubildende vom Betrieb praktisch ausgebildet. Zusätzlich besucht die Auszubildende eine staatliche Berufsschule. Während der gesamten Zeit erhält die Auszubildende eine Ausbildungsvergütung (sozialversichert). Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer/der Industrie- und Handelskammer oder einer beauftragten Innung ab. Die erfolgreiche Berufsbezeichnung lautet: Kosmetikerin.

 

Zum Zweiten gibt es die Ausbildung an einer privaten Schule für Kosmetik. Hier gibt es keine feste Zeitspanne. Die Zeiten sind von sehr unterschiedlicher Länge. In diesen Schulen, zu denen auch die Landesschulen des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands zählen, wird sowohl praktisch als auch theoretisch ausgebildet. Die Ausbildung wird mit einem Schulgeld vom Auszubildenden selbst bezahlt. Der Abschluss der Berufsausbildung erfolgt mit einer Prüfung innerhalb der Schule durch den Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. bzw. durch einen beauftragten Prüfer des Bundesverbandes. Die erfolgreiche Berufsbezeichnung lautet: Kosmetikerin.

 

Abweichend hierzu gibt es Schulen, die die Prüfung nicht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband vornehmen. Hier werden Prüfungen in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern /Industrie- und Handelskammern oder einer beauftragten Innung durchgeführt. Die Berufsbezeichnung lautet: staatlich geprüfte oder staatlich anerkannte Kosmetikerin.

 

Die dritte Art besteht aus einem Hochschulstudium. In einem regulären Hochschulstudium können Absolventen den Studiengang Kosmetologie belegen und schließen das erfolgreiche Studium mit dem Titel Kosmetologin - Diplom Kosmetikerin ab. Das Studium muss wie alle Hochschulstudiengänge selbst finanziert werden.

 

2. Welchen Unterschied gibt es zwischen der staatlich anerkannten und der staatlich geprüften Kosmetikerin?

Antwort: Juristisch gibt es keinen Unterschied. Der Begriff „staatlich geprüft oder staatlich anerkannt“ bedeutet ausschließlich, dass die Prüfung zur Berufsausbildung von einer Handwerkskammer/einer Industrie- und Handelskammer oder einer beauftragten Innung abgenommen wurde. Es zeichnet keinen besonderen Status oder eine besondere Qualität der Ausbildung aus. Vielmehr wird signalisiert, dass die Ausbildung mit der einer Kosmetikerin gleichgesetzt werden soll, weil eine staatliche Kontrolle stattfand.

 

3. Ist staatlich anerkannt/geprüft besser?

Antwort: Nein! Wie schon vorher erwähnt, ist eine staatlich geprüfte oder staatlich anerkannte Kosmetikerin in einer von der regulären Ausbildung (dual) abweichenden Form ausgebildet worden. Im Anschluss wurde eine Prüfung abgelegt, die nicht minder ist, als die einer Kosmetikerin – deswegen staatlich anerkannt oder staatlich geprüft.

 

Wir hoffen, Ihre Fragen bezüglich der unterschiedlich kursierenden Berufsbezeichnungen erschöpfend beantwortet zu haben. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich unsicher sind und mehr wissen möchten.

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